Der spanische Immobilienmarkt ist insbesondere für Neubauten weiterhin sehr attraktiv für ausländische Käufer. Moderne Bauweisen, aktuelle Baustandards und ein klar geregelter rechtlicher Rahmen veranlassen viele Käufer dazu, sich bewusst für eine neu errichtete Immobilie zu entscheiden.
NB-ESTATES arbeitet ausschließlich mit zuverlässigen Partnern zusammen. Für jedes Neubauprojekt wird vor der Aufnahme in unser Angebot eine sorgfältige Vorabprüfung durchgeführt.
Für belgische Käufer ist dieses rechtliche Umfeld nicht unbekannt. Auch in Belgien besteht bei Neubauten ein gesetzlicher Schutz. So sieht unter anderem das Breyne-Gesetz vor, dass Unternehmer oder Verkäufer für einen Zeitraum von zehn Jahren für schwerwiegende Mängel haftbar gemacht werden können, die die Stabilität oder Dichtheit des Gebäudes beeinträchtigen.
Spanien kennt ein vergleichbares Schutzsystem, allerdings mit klar definierten Gewährleistungsfristen, die nach der Abnahme der Bauarbeiten gelten. Diese Fristen sind in der Ley de Ordenación de la Edificación (LOE – Gesetz 38/1999) festgelegt und bilden einen wesentlichen Bestandteil des rechtlichen Rahmens für Neubauten in Spanien.
In diesem Artikel erläutern wir den Aufbau dieser gesetzlichen Gewährleistungen, den Beginn der jeweiligen Fristen sowie die Haftungsregelung bei Baumängeln.