Dienstag, 10. Februar 2026
Wer eine Zweitimmobilie in Spanien besitzt oder den Kauf einer solchen in Betracht zieht,
stellt sich früher oder später Fragen zur Erbschaftsteuer. Spanien erhebt tatsächlich
eine Erbschaftsteuer, deren Anwendung jedoch nicht einheitlich ist und je nach
autonomer Region stark variiert.
Allgemeine Regeln zur spanischen Erbschaftsteuer für Nichtresidenten
1) Wer ist zur Zahlung der Erbschaftsteuer verpflichtet?
Wenn Sie kein steuerlicher Resident in Spanien sind, aber Vermögenswerte in Spanien erben
– etwa eine Ferienimmobilie, ein spanisches Bankkonto oder Anteile an spanischen Unternehmen –,
unterliegen Sie in Spanien der Erbschaftsteuer, unabhängig von Ihrem Wohnsitz.
- Nichtresidenten werden nur auf in Spanien belegene Vermögenswerte besteuert (Situs-Prinzip).
- Die Erbschaftsteuer wird von den Erben gezahlt, nicht vom Nachlass selbst.
2) Fristen und Verfahren
- Die Erbschaftsteuererklärung muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten
nach dem Todesfall eingereicht werden.
- In bestimmten Fällen kann eine Verlängerung um weitere 6 Monate beantragt werden.
3) Nationale Steuersätze
Spanien wendet auf nationaler Ebene progressive Steuersätze an, die bis zu
34% erreichen können. Diese Sätze bilden die Grundlage der Berechnung,
wobei die tatsächlich zu zahlende Steuer dank regionaler Freibeträge und Ermäßigungen
oft deutlich niedriger ausfällt.
| Wert des Nachlasses |
Steuersatz (staatlich) |
| Bis €7.993 | ca. 7,65% |
| €7.993 – €31.956 | ca. 7,65% – 10,2% |
| €31.956 – €79.881 | ca. 10,2% – 15,3% |
| €79.881 – €239.389 | ca. 15,3% – 21,25% |
| €239.389 – €398.778 | 25,5% |
| ≥ €398.778 | 29,75% – 34% |
Quelle: Ley 29/1987 del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones.
4) Erbengruppen
- Gruppe I: Kinder unter 21 Jahren
- Gruppe II: Kinder ab 21 Jahren, Ehepartner oder Partner sowie Eltern
- Gruppe III: Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten
- Gruppe IV: sonstige Personen ohne familiäre Beziehung
Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2015) haben Nichtresidenten
Anspruch auf dieselben regionalen Freibeträge und Vergünstigungen wie spanische Residenten.
Regionaler Überblick über die Erbschaftsteuer
Costa Blanca — Autonome Gemeinschaft Valencia
Sehr günstige Erbschaftsteuer für direkte Angehörige (Gruppen I und II).
Wesentliche Merkmale:
- Freibetrag von €100.000 pro Erbe für direkte Erben
(Kinder, Ehepartner oder Partner sowie Eltern).
- Ermäßigung von bis zu 99% auf die berechnete Erbschaftsteuer
oberhalb dieses Freibetrags.
- Zusätzliche Vorteile für Erben unter 21 Jahren.
Ergebnis: Ein Nichtresident, der eine Immobilie an der Costa Blanca erbt,
zahlt in der Praxis in der Regel nur einen sehr geringen Betrag an Erbschaftsteuer,
sofern es sich um direkte Familienangehörige handelt.
Für entferntere Erben, wie etwa Geschwister oder nicht verwandte Personen,
bleiben die Vorteile bestehen, sind jedoch geringer als in einigen anderen Regionen.
Costa Cálida — Region Murcia
Die Region Murcia ist bekannt für eine Ermäßigung von 99%
für direkte Erben (Ehepartner, Kinder und Eltern).
In der Praxis bedeutet dies, dass die Erbschaftsteuer häufig nur noch dem Namen nach besteht
und für direkte Familienangehörige nahezu vernachlässigbar ist.
Costa de Almería & Costa del Sol — Andalusien
In Andalusien gilt für direkte Erben:
- Ein Freibetrag von bis zu €1.000.000 pro Erbe.
- Darüber hinaus eine Ermäßigung von 99% auf die berechnete Steuer.
Dies bedeutet, dass zwischen direkten Familienangehörigen in der Praxis
nahezu keine Erbschaftsteuer anfällt, selbst bei höheren Vermögenswerten.
Eingetragene Partner (parejas de hecho) werden häufig Ehepartnern gleichgestellt,
wobei regionale Unterschiede bestehen können.
Teneriffa — Kanarische Inseln
Die Kanarischen Inseln gewähren eine Ermäßigung von 99,9%
für direkte Erben.
In der Praxis ist die Erbschaftsteuer für direkte Familienangehörige
faktisch nahezu nicht existent.
Formelle Freibeträge (z. B. €18.500 für Kinder und €40.400 für den überlebenden Ehepartner)
bestehen weiterhin, werden jedoch durch diese Regelung weitgehend neutralisiert.
Mallorca — Balearische Inseln
Die Balearen wenden für direkte Erben ein sehr günstiges System an,
mit einer 100%igen Steuerbefreiung.
Für andere Erben, wie etwa Geschwister, gelten Ermäßigungen von
rund 60% oder mehr, abhängig von der jeweiligen Situation.
Zusammenfassung nach Region
Die nachstehende Tabelle bietet einen vereinfachten Überblick über die regionalen Regelungen
und stellt keine Rangfolge dar. Die konkrete steuerliche Auswirkung hängt stets von der
familiären Situation und dem Wert des Nachlasses ab.
| Region |
Direkte Erben |
Entferntere Erben |
| Andalusien |
Freibetrag bis €1.000.000 + 99% Ermäßigung |
In der Regel günstige Regelung |
| Kanarische Inseln |
99,9% Ermäßigung → praktisch keine Erbschaftsteuer |
Sehr stark reduziert |
| Balearische Inseln |
100% Steuerbefreiung |
Ermäßigung von ca. 60% oder mehr |
| Region Murcia |
99% Ermäßigung |
Günstig, aber eingeschränkter |
| Autonome Gemeinschaft Valencia (Costa Blanca) |
€100.000 Freibetrag pro Erbe + Ermäßigung bis zu 99% |
Wesentliche regionale Vorteile mit starkem Schutz für direkte Familienangehörige |
Praktische Hinweise
- Ein spanisches Testament kann das Verfahren vereinfachen.
- Jeder Erbe benötigt eine
NIE-Nummer.
- Regionale Vorschriften ändern sich regelmäßig; eine professionelle Beratung ist empfehlenswert.
Steuerrechtliche Regelungen: Bedeutung von Aktualität und Begleitung
Die Erbschaftsteuer in Spanien wird weitgehend auf regionaler Ebene festgelegt
und kann sich im Laufe der Zeit ändern. Ihre Anwendung hängt stets von der Region
und der individuellen Situation ab.
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen basieren auf der zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung geltenden Gesetzgebung und dienen ausschließlich
Informationszwecken.
Bei NB-ESTATES verfolgen unsere Area Manager die lokalen Vorschriften
in den Regionen, in denen wir tätig sind, sehr genau und begleiten unsere Kunden
auf korrekte und transparente Weise.